AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen durch die Teamwatzmann GmbH

Allgemeines

Mit der Anmeldung gibt der Kunde der Firma TeamWatzmann GmbH ein Angebot zum Abschluss eines Agenturvertrages verbindlich ab.

Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen!

Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer

für deren Verpflichtungen der Kunde ebenso wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Firma TeamWatzmann GmbH zustande.

Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Für Leistungen, in denen die Firma TeamWatzmann GmbH

Fremdleistungen vermittelt tritt sie erkennbar als Vermittler im Sinn des § 651 a Absatz 2 BGB auf. Sie hat ausdrücklich darauf hinzuweisen.

 Bezahlung

Zwischen Leistungsträgern: in bar vor Ort, durch Überweisung oder Verrechnungsscheck.

Siehe Angaben Angebot/Rechnung

Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden wir Ihnen Verzugszinsen von 4% über den Leitzinssatz verrechnen.

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Agenturvertrages,

die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Firma TeamWatzmann GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

Unschädlich ist die Erhöhung des Angebotspreises um weniger als 5 % des ursprünglichen Preises

Leistungen

Das Angebot ist für die Firma TeamWatzmann GmbH   grundsätzlich bindend.

TeamWatzmann GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor

Buchung selbstverständlich informiert wird. Während des Aufenthaltes nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden.

Es kann keine detaillierte Rechnung über die einzelnen Leistungseinheiten erstellt werden.

 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzleistungen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der bestellten Leistung Reise zurücktreten.

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Firma TeamWatzmann GmbH.

Aus diesem Grund sollte die Rücktrittserklärung des Kunden in schriftlicher Form erfolgen.

Bei Rücktritt des Kunden vom Agenturvertrag beträgt unser pauschalierter Anspruch in der Regel:

10 % des Angebotspreises                            bis 45 Tage vor Reisebeginn

20 % des Angebotspreises                            44 bis 25 Tage vor Reisebeginn

60 % des Angebotspreises                            23 bis 14 Tage vor Reisebeginn

75 % des Angebotspreises                            13 bis 4 Tage vor Reisebeginn

100 % des Angebotspreises   3 Tag oder Nichtantritt der Reise

Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden ist überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.

Ersatzteilnehmer

Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen

Reiseerfordernissen genügt und seine Teilnahme nicht gesetzlichen Vorschriften

oder behördlichen Anordnungen entgegensteht.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde der Firma TeamWatzmann GmbH als

Gesamtschuldner für den Angebotspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Kündigung in Folge höherer Gewalt

Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorsehbare Umstände wie z.B.

Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landesrechte, Grenzschließung) Naturkatastrophen,

Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Kündigung.

Die Firma TeamWatzmann GmbH  kann im Falle der Kündigung für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.

Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats

nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Firma TeamWatzmann GmbH geltend machen.

Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die

Firma TeamWatzmann GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

Gerichtsstand

AG Laufen oder LG Traunstein

 

Firmensitz

TeamWatzmann GmbH

Alte Königsseer Straße 1

D – 83471 Schönau am Königssee